Von mutigen Ostdeutschen und verpassten Chancen Jubiläum Politiker blicken zufrieden und kritisch zurück auf 20 Jahre Einigungsvertrag
**Kanzlerin MERKEL lobt in Berlin den Mut der Bürgerrechtler, und Innenminister Thomas de Maizière räumt ein, dass seinerzeit nicht alles optimal lief.
BERLIN Bundeskanzlerin ANGELA MERKEL (CDU) hat am 20. Jahrestag der Unterzeichnung des Einigungsvertrages den Mut der Menschen in Ostdeutschland bei der Wiedervereinigung gelobt. „Der Mut war damals viel größer, als wir uns das heute vorstellen“, sagte sie gestern bei einem Festakt im Berliner Kronprinzenpalais. Besonders hob sie die Verdienste der Bürgerrechtler und jener hervor, die aus der DDR geflüchtet waren. Damals habe „die Demokratie in einem unglaublichen Maße gesiegt“.
MERKEL würdigte die Arbeit am Einigungsvertrag: „Das war schon eine gelungene Veranstaltung, auf die wir in unserer Geschichte (...) stolz sein können.“ Heute ergebe sich daraus eine Verantwortung Deutschlands, sich weltweit für Freiheit und Demokratie einzusetzen. Die Deutschen müssten international für das kämpfen, was ihnen selber gelungen sei, sagte MERKEL. Die Menschen in Ost und West stünden dabei vor einer gesamtdeutschen Aufgabe.
Innenminister Thomas de Maizière räumte gestern einzelne Fehleinschätzungen ein. Deutschland hätte von der DDR „ruhig ein bisschen mehr übernehmen können als das Ampelmännchen oder den grünen Pfeil“, sagte der CDU-Politiker bei dem Festakt. Bei der Entscheidung, das gesamte westdeutsche Rechtssystem sofort auf das „Beitrittsgebiet“ zu übertragen, sei eine Chance für die Erneuerung ganz Deutschlands verpasst worden. Dass die Bildungsabschlüsse der DDR nicht in ganz Deutschland anerkannt worden seien, „missachtete die Lebensleistung vieler DDR-Bürger“. Grundsätzlich sei der Vertrag aber ein Meisterwerk von Politik und Verwaltung.
Am 31. August 1990 unterzeichneten die Verhandlungsführer der beiden deutschen Staaten, der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und DDR-Staatssekretär Günther Krause, im Kronprinzenpalais den Einigungsvertrag. Nach der bereits in Kraft getretenen Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion war damit die entscheidende Voraussetzung für den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 geschaffen. dpa
DER ARTIKEL 23 DES GRUNDGESETZES
**Die Wiedervereinigung Deutschlands erfolgte durch den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Im Einigungsvertrag wurde vereinbart, die Bestimmung in ARTIKEL 23 zu streichen. Im Zu - sammenhang mit der Ratifizierung des Maastrichter Vertrags am 21. Dezember 1992 trat an die Stelle des alten ARTIKELs 23 der „Europa-ARTIKEL” über die politische sowie die Wirtschaftsund Währungsunion.
Im alten ARTIKEL 23 hieß es: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Nie - dersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.”
Nach der Streichung des Ar - tikels ergibt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes nun aus der Präambel: „...Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte d eutsche Volk.” dpa
01.09.2010, 09:43 Uhr |